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Grundstückskaufverträge Der Notar ermittelt im Rahmen eines Vorgesprächs zunächst den Willen der Vertragsparteien, entwirft den Urkundentext und begleitet und betreut die Vertragsbeteiligten nach erfolgter Beurkundung umfassend bis zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Er erledigt den gesamten Behördenverkehr, holt etwa erforderliche Genehmigungen und Löschungserklärungen von Gläubigerbanken ein, überwacht die Kaufpreisfälligkeit und trägt dafür Sorge, dass der Verkäufer sein Eigentum nicht vor Erhalt des ihm gebührenden Kaufpreises verliert. Grundstücksübertragungen Getreu dem Motto „Lieber mit warmer Hand geben als mit kalter“ fassen viele Grundstückseigentümer die Übertragung ihres Vermögens auf die nächste Generation bereits zu Lebzeiten ins Auge. In diesem Zusammenhang bedürfen zahlreiche Fragen der Klärung:
In einer umfassenden Vorbesprechung erörtert der Notar mit Ihnen die vorstehend aufgeführten Fragen und setzt Ihren Willen bei der Abfassung der Übertragungsurkunde um. Grundpfandrechte (Grundschulden und Hypotheken) Die Ausreichung von Darlehen machen Kreditinstitute meist von der Stellung einer Sicherheit abhängig. Ab einer gewissen Darlehenshöhe wird dabei in der Regel die Beleihung einer Immobilie in Form einer Grundschuld oder Hypothek gefordert. Für die Eintragung eines derartigen Grundpfandrechts im Grundbuch ist die notarielle Mitwirkung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Der Notar klärt im Rahmen der Beurkundung den Mandanten über die wesentlichen Inhalte einer Grundpfandrechtsbestellung auf. So erläutert er u.a. den Zusammenhang von Darlehen und Grundpfandrecht, die Bedeutung von Grundschuldzinsen und den Inhalt des von den Banken regelmäßig geforderten abstrakten Schuldanerkenntnisses. Er sorgt dafür, dass die Gläubigerbank die gewünschte Rangstelle im Grundbuch erhält und somit die Kreditausreichung gewährleistet wird. |